Verordnung prüfen
Der Hausbesuch muss ärztlich verordnet und auf der Verordnung ausdrücklich vermerkt sein. Wir sehen uns das gemeinsam an, bevor der erste Termin steht.
Leistung
Manchmal ist der Weg in die Praxis das eigentliche Hindernis, nach einer Operation, bei einer Erkrankung oder wenn das Treppenhaus dazwischensteht. Dann kommen wir zu Ihnen. Behandelt wird dasselbe wie bei uns, nur eben in Ihrer Wohnung.
Beschwerden
Nach einer Operation, solange das Haus nicht verlassen werden kann
Beweglichkeit, die für den Weg in die Praxis nicht reicht
Erkrankungen, bei denen der Weg zu anstrengend wäre
Pflegesituation zu Hause
Ablauf
Der Hausbesuch muss ärztlich verordnet und auf der Verordnung ausdrücklich vermerkt sein. Wir sehen uns das gemeinsam an, bevor der erste Termin steht.
Wir klären am Telefon, ob und wann wir zu Ihnen kommen können. Das hängt davon ab, wo Sie wohnen und wie unsere Termine liegen.
Die Behandlung läuft wie in der Praxis, mit dem, was sich mitbringen lässt. Sie brauchen nur einen freien Platz, an dem Sie liegen oder sitzen können.
Kasse oder Selbstzahler
Der Hausbesuch wird ärztlich verordnet und steht dann auf der Verordnung. Wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab, gesetzlich Versicherte leisten die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. Mit Privatrezept steht der Hausbesuch mit dem unten genannten Betrag auf unserer Preisliste.
Fragen
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